Startseite
Advertisement
Der Volkstod aus der Konserve… Drucken E-Post
Donnerstag, 15. April 10

ImageGentechnikkonzerne und ihre Lobbyisten werden nicht müde zu behaupten, Gentechnik auf dem Acker und in Lebensmitteln sei nicht mehr zu stoppen. Das ist falsch, bereits am 14. April 2009 wurde die Maissorte „Mon 810“ der Firma Monsanto in Deutschland Verboten, das Verbot gilt für den Anbau und den Vertrieb des Saatguts und ist zunächst unbegrenzt.

Die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die Gesundheit des Menschen sind nicht geklärt. Die neue Qualität der Gentechnik besteht im Vergleich zu klassischen Züchtungsverfahren darin, dass einzelne Gene isoliert, artübergreifend miteinander kombiniert und in Empfängerorganismen eingebaut werden können. Das ist möglich, weil das Erbmaterial bei allen Lebewesen wie Menschen, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen nach dem gleichen Muster aufgebaut sind.

Durch Gentechnik treten Gene in der Nahrung auf, die der Mensch niemals zuvor in seinen Lebensmitteln hatte. So wird etwa die Insektenresistenz bei Mais durch das Einbringen von Erbmaterial von Bodenbakterien in die Maispflanze erzielt.

Weiter ist das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebensmittel unzureichend, da in der Regel die Hersteller die „Sicherheit“ ihrer Genlebensmittel selbst Testen. Über Fütterungsversuche wird ermittelt, welche Auswirkungen der Verzehr von Genpflanzen auf Versuchstiere hat.

Das Problem dabei ist, die Ergebnisse von Tierversuchen sind nicht auf Menschen übertragbar. Zudem entsprechen die in den Zulassungsanträgen zitierten Versuche in Design, Umfang und Dauer zumeist nicht den Erfordernissen, die an aussagekräftige Versuche zu stellen sind. Der Großversuch mit Menschen, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel sicher sind oder nicht, läuft deshalb außerhalb des Labors – und ohne jede Einwilligung der menschlichen Testpersonen.

In weiteren Versuchsreihen wird nach bekannten Allergenen bzw. dem allergenen Potenzial der Genpflanzen gesucht. Dabei werden die nach der neuen Geninformation hergestellten Eiweiße mit bekannten Allergieauslösern verglichen, und es wird an Zellkulturen beobachtet, wie diese auf das neue Eiweiß reagieren. Da nur vom bereits Bekannten auf das Unbekannte geschlossen werden kann, besteht folgende Gefahr: Sollte etwas völlig Unbekanntes auftauchen, würde es möglicherweise nicht einmal bemerkt werden, da es durch die angewandten Testraster fällt.

Am 18. April 2004 trat eine verbesserte Kennzeichnungspflicht in Kraft, welche zwei Ziele verfolgt: Einerseits verpflichtet es diejenigen, die gentechnisch veränderte Organismen in der Lebensmittelproduktion einsetzen, Ursprung und Verbleib der verwendeten Produkte durch den gesamten Verarbeitungsprozess hindurch zu dokumentieren und eine Kennzeichnung auch dann vorzunehmen, wenn der gentechnisch veränderte Organismus im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist.

Dies betrifft hauptsächlich Öle und pflanzlichen Fette, aber auch Stärke, die aus Gentech-Mais gewonnen wurde. Die Regelung ermöglicht auch Rückrufaktionen, wenn sich ein Lebensmittel, das gentechnisch veränderte Bestandteile erhält, als gesundheitsgefährdend erweist.

Weiterhin von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind, also Milch, Fleisch und Eier. Das ist um so ärgerlicher, da mehr als 80 Prozent aller Gentech-Pflanzen ins Tierfutter wandern.

www.fn-sa.de

 
< zurück   weiter >