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Neues vom Rechtsstaat BRD! Drucken E-Post
Mittwoch, 30. Juni 10
ImageHier die neuesten Spielregeln, um beim "Brettspiel Richtiger Deutscher" (BRD) mitspielen zu können. Man beachte bitte die verbotenen Dinge, bei denen man schnell ins Gefängnis gehen muß; und zwar ohne über LOS zu gehen und 4000 Taler zu kassieren. Schaue auch zu den erlaubten Dingen, so kannst Du schnell erkennen, wie dieses Spiel richtig gespielt werden muss, um die meisten Gummipunkte zu erlangen. Wichtig in diesem Spiel ist es nämlich, alles, was in irgendeiner Weise mit Nationalismus oder Vaterlandsliebe zu tun hat, mit Füßen zu treten und auszulöschen. Urinieren, Fäkalsprache, Pornographie und Pferdemist, bis der Pleitegeier über unserem Gewissen kreist.

Nun aber mal im Ernst, man vergleiche einmal die verbotenen Äußerungen gegenüber den legalen Äußerungen, wie z. B. "Deutschland muss sterben" und das "vergewaltigen" unseres Deutschlandliedes mit Ausdrücken aus der Fäkalsprache und Pornographie. In welchem Land der Welt, außer in Deutschland, ist es erlaubt auf die Staatsfahne zu urinieren? Ganz zu schweigen davon, ob überhaupt jemand außer den Deutschen auf so eine Idee kommen würde. Da kommen einem schon die Gedanken, ob dies alles gewollt ist und man jegliche Art von Nationalstolz aus den Gedanken des Volkes drängen will. Doch wer ist daran schuld? Wir äußern uns lieber nicht dazu, sonst würde dieser Satz wahrscheinlich bei der nächsten Monatsausgabe des "Deutschen Rechtsbüro" aufgelistet sein. Dennoch sind wir gespannt (wie jeden Monat), was als nächstes in der Bundesrepublik Deutschland verboten wird. Es wir bestimmt noch einiges auf Lager sein. Ein Ideenwettbewerb könnte da notfalls helfen.

Immer, wenn etwas extreme Ausmaße annimmt und auf die Spitze getrieben wird, steht es kurz vor dem Zerfall.

Deutsches Rechtsbüro: Verunglimpfung des Staates

- § 90a StGB - 06/2010

Der Unmut mancher Bürger wächst und macht sich in wütenden Äußerungen über den Staat und die Regierung Luft. Dabei gerät man leicht in Gefahr, wegen § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Organe) bestraft zu werden. Wir geben Ihnen daher im Folgenden einen Überblick über die Urteile, die die Rechtsprechung zu diesem Thema erlassen hat:

Die Rechtsprechung hat es u.a. als strafbar angesehen, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen:

- die Bezeichnung der BRD als "Unrechtsstaat" (BGH, Urteil vom 07.01.1955, Az. 6 StR 185/54, zu finden in BGHSt 7, 110) – 53D55 -,

- die Behauptung, die BRD sei "kein Rechtsstaat", sondern eine "Gesinnungsdiktatur" (LG Bamberg, Beschluß vom 07.08.1996, Az. 5 Ns 108 Js 9081/95) – 53O96 -,

- die Ablehnung der BRD mit der Begründung, hier sei im Gegensatz zum Dritten Reich alles nur schlecht, z.B. bei der Behandlung der Soldaten und Kriegsopfer (BGH, Urteil vom 20.07.1961, Az. 3 StR 21/61, zu finden in NJW 1961, 1932 und BGH, Urteil vom 24.08.1977, Az. 3 StR 229/77),

- die Behauptung, die BRD sei eine "Bimbes-Republik", ein "käuflicher Saustall", die sich "willig jüdischen Befehlen beuge" (BGH, Beschluß vom 15.10.2002, Az. 3 StR 270/02, zu finden in NStZ 2003, 145) – 53D02 -,

- die Bezeichnung der BRD als "Coca-Cola-Bude", in der "Korruption, Verrat und Eidbruch" herrschten (BGH, Urteil vom 14.10.1952, Az. 2 StR 339/52, zu finden in BGHSt 3, 346) – 53D52 -,

- die Behauptung, in der BRD herrschten "Lüge, Rechtlosigkeit und Terror" und in ihr herrschten "Verbrecher und Vaterlandsverräter" (BGH, Urteil vom 20.07.1961, Az. 3 StR 21/61, zu finden in NJW 1961, 1932 f.) – 53D77 -,

- die Bezeichnung der BRD als "freimaurerische Mißgeburt" (LG Braunschweig, Urteil vom 24.10.1996, Az. 701 Js 53009/95),

- die Behauptung, die BRD plane einen Angriffskrieg gegen die DDR und setze die Politik Hitlers fort (BGH, Urteil vom 11.01.1963, Az. 3 StR 46/62, zu finden in JZ 1963, 402 ff.),

- die Bezeichnung der BRD als "linksterroristischen Staat", "Polizeistaat, wie ihn Hitler und Honecker nicht zur Verfügung gehabt hätten" und die Behauptung, die DDR sei im Gegensatz zur BRD ein "kalkulierbarer Rechtsstaat gewesen" (LG Regensburg, Urteil vom 31.07.1997, Az. 102 Js 3450/97),

- die Bezeichnung der Bundestagswahlen als "Betrugsmanöver" (VGH Mannheim, Beschluß vom 22.09.1976, Az. X 1868/76 zu finden in NJW 1976, 2177) – 53N87 -,


- die Bezeichnung der Farben schwarz-rot-gold als "schwarz-rot-mostrich" (OLG Braunschweig, Beschluß vom 04.10.1952, Az. Ws 158/52, zu finden in NJW 1953, 875) – 53K52 -,

- ein Aufkleber mit dem hessischen Staatswappen, einem Löwen, der einen Polizeihelm auf dem Kopf trägt und einen blutverschmierten Schlagstock in der Pranke hält, (BVerfG, Beschluß vom 24.09.1984, Az. 1 BvR 976/84, zu finden in NJW 1985, 263) – 53B84 -,

- die Bezeichnung des Bundespräsidenten als "unwürdig und charakterlos" (BGH, Urteil vom 01.12.1961, Az. 3 StR 38/61, zu finden in BGHSt 16, 338),

- die Bezeichnung eines Ministers als "gewissenlos" (BGH, Urteil vom 28.01.1959, Az. 3 StR 41/58, zu finden in BGHSt 12, 364),

- die Bezeichnung der Bundesregierung als "Rasselbande, Verbrecherbande und Lügenpack" (LG Bamberg, Urteil vom 20.11.1952, Az. 2 KMs 8/52, zu finden in NJW 1953, 675) – 53O52 -.

Die Rechtsprechung hat es dagegen als erlaubt angesehen:

- die Bezeichnung der BRD als "scheinsouverän" (LG Stade, Urteil vom 07.02.2007, Az. 125 Js 2557/05) – 53O07 -,

- die Bezeichnung der BRD als "Kriegssiegerprotektorat", deren Entstehung auf einem Bruch des Völkerrechts sowie des Reichsrechts beruhe (StA Hamburg, Vfg. vom 23.09.1992, Az. 141 Js 490/92) – 53U92 -,

- die Behauptung, das Bonner System sei dabei, den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlassen, und es sei bestrebt, durch versuchten Verfassungsbruch den diktatorischen Polizeistaat zu errichten (StA München, Vfg. Vom 21.04.1993, Az. 112 Js 3008/93) – 53U93 -,

- ein Flyer mit dem Satz "Freiheit statt BRD – Nationale Sozialisten" (LG Dresden, Beschluß vom 10.03.2009, Az. 3 Qs 19/09) – 53O09 -,

- die Behauptung, in der BRD gebe es eine "Gesinnungsjustiz gegen Rechts" (LG Tübingen, Urteil vom 19.04.2001, Az. 15 Js 4815/98) – 53O01 -,

- die Behauptung, es gebe in der BRD "rechtsfreie Räume", z.B. in der Hafenstraße in Hamburg, und deswegen sei der Rechtsstaat BRD mit dem Gebiet der BRD leider nicht identisch (StA Köln, Vfg. vom 05.12.1994, Az. 121 Js 1642/94),

- ein Lied mit dem Text "Deutschland muß sterben" (BVerfG, Beschluß vom 03.11.2000, Az. 1 BvR 581/00) - 53B00 -,

- ein Aufkleber mit dem Text "BRD heißt das System, morgen wird es untergeh'n" (StA Aschaffenburg, Vfg. vom 11.01.1995, Az. 112 Js 15970/94) – 53U95 -,

- die Aufforderung zum "Umsturz" der BRD durch gewaltfreie Beseitigung der bisherigen staatlichen Ordnung und Ersetzung durch ein anderes politisches System (BGH, Beschluß vom 07.02.2002, Az. 3 StR 446/01) – 53D02 -,

- die Behauptung, in der BRD würden jährlich hunderttausende von Kindern durch Abtreibung umgebracht (BVerfG, Beschluß vom 25.04.1985, Az. 2 BvR 617/84, zu finden in NJW 1985, 2521),

- die Forderung "Deutschland soll deutsch bleiben – Die Türkei den Türken, aber Deutschland den Deutschen – Erst Deutschland, dann Europa – Wählen Sie deutsch – Es lebe unser geliebtes Vaterland, es lebe Deutschland" (LG Mainz, Urteil vom 13.07.1989, Az. 1 0 211/89, zu finden in NJW 1990, 2557) – 53O89 -,

- eine Fotomontage, auf der ein Gelöbniszeremoniell der Bundeswehr dargestellt wird und darüber ein Mann, der auf die Bundesflagge uriniert (BVerfG, Beschluß vom 07.03.1990, Az. 1 BvR 266/86 und 913/87, zu finden in MDR 1990, 685) – 53B90 -,

- eine Fotomontage, auf der die Umrisse des Bundesadlers vor Gefängnismauern, vergitterten Fenstern und Gefangenen zu sehen ist (OLG Köln, Urteil vom 06.06.1978, Az. 313/78, zu finden in MDR 1978, 1044 f.) - - 53K78 -,

- die Darstellung des Bundesadlers als "Skelettvogel" oder "Pleitegeier" (LG Heidelberg, Beschluß vom 10.02.1993, Az. NstE Nr. 8 zu § 90a StGB) – 53O93 -,

- das Stecken einer Bundesfahne in einen Haufen Pferdemist, um damit gegen die Reichskriegsflagge und die Neonazis zu protestieren (LG Aachen, Urteil vom 16.01.1995, Az. 73 Ns 42 Js 166/92, zu finden in NJW 1995, 894) – 53O95 -,

- eine Parodie auf das Deutschlandlied mit Ausdrücken aus der Fäkalsprache und Pornographie (BVerfG, Beschluß vom 07.03.1990, Az. 1 BvR 1215/87, zu finden in NJW 1990, 1985) – 53B90 -.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
1. Äußern Sie sich zum Thema "Staat und seine Organe" nur in der oben beschriebenen, erlaubten Art und Weise.
2. Lassen Sie Ihre Äußerungen zu diesem Thema vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen.
3. Wenn gegen Sie dennoch ein Strafverfahren eingeleitet wird, legen Sie bitte Rechtsmittel ein.
4. Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum

 
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