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| Höchste Vorsicht bei Äußerungen zum Nationalsozialismus! |
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| Mittwoch, 16. Dezember 09 | ||
Seit dem 01.04.2005 begeht also eine Volksverhetzung nicht nur, wer zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder wer die Judenvernichtung leugnet oder verharmlost, sondern auch, wer die Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes: 1) Es ist zu befürchten, daß die Gerichte mit der oben genannten Begründung alle oder sehr viele Äußerungen bestrafen, die den Nationalsozialismus nicht ausdrücklich ablehnen. Seien Sie daher mit Äußerungen über den Nationalsozialismus äußerst vorsichtig. Wenn Sie ihretwegen ein Strafverfahren erleiden, überlegen Sie sich genau, ob es sinnvoll ist, Rechtsmittel einzulegen. 2) Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an. 3) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zum § 130 StGB und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !
Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V., Postfach 400 215, 44736 Bochum |
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